Ausbildung und Praxiserfahrung
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Leiden/Niederlande
Praktische Ausbildung unter und wissenschaftliche Mitarbeit in mehreren internationalen Großkanzleien im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes/Schutz des geistigen Eigentums sowie an der Universität Oxford.
Anwaltliche Tätigkeit in einer führenden deutschen Großkanzlei im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes/Markenrechts.
Richterliche Tätigkeit beim Verwaltungsgericht Lüneburg
Wiederaufnahme der Tätigkeit als Anwältin im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Meine anwaltliche Tätigkeit
Ich berate und vertrete vorrangig in dem Rechtsbereich, der mir am meisten am Herzen liegt: der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere in den Teilbereichen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Designrechts.
Veröffentlichungen
„Gleichheit im Unrecht“, Markenartikel 12/2016, Seite 74, gemeinsam mit Caroline Gaul (CMS Zürich)
„Wann darf ich den Hashtag #Rio2016 verwenden“, Gründerszene v. 02.08.2016, gemeinsam mit Martin Gerecke (CMS Hamburg)
Anm. zu EuG: Faktoren für bösgläubige Markenanmeldung, Entscheidungsbesprechung zum Urteil des EuG v. 16.05.2017 – T-107/16, GRUR-Prax 2017, 506
Anm. zu BPatG: „Pippi Langstrumpf“ beschreibend für Beherbung von Gästen, Entscheidungsbesprechung zum Beschluss des Bundespatentgerichts v. 17.10.2016 – 27 W (pat) 59/13, GRUR-Prax 2016, 528
Anm. zu BPatG: Berühmte Namen wie „Einstein“ nur durchschnittliche kennzeichnungskräftig, Entscheidungsbesprechung zum Beschluss des Bundespatentgerichts v. 01.06.2017 – 25 W (pat) 4/17, GRUR-Prax 2017, 432
Anm. zu BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen N4Life/4Life, Entscheidungsbesprechung zum Beschluss des Bundespatentgerichts v. 10.04.2017 – 25 W (pat) 8/15, GRUR-Prax 2017, 234
