Über mich

Ausbildung und Praxiserfahrung

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Leiden/Niederlande

Praktische Ausbildung unter und wissenschaftliche Mitarbeit in mehreren internationalen Großkanzleien im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes/Schutz des geistigen Eigentums sowie an der Universität Oxford.

Anwaltliche Tätigkeit in einer führenden deutschen Großkanzlei im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes/Markenrechts.

Richterliche Tätigkeit beim Verwaltungsgericht Lüneburg

Wiederaufnahme der Tätigkeit als Anwältin im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Meine anwaltliche Tätigkeit

Ich berate und vertrete vorrangig in dem Rechtsbereich, der mir am meisten am Herzen liegt: der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere in den Teilbereichen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Designrechts.

Veröffentlichungen

„Gleichheit im Unrecht“, Markenartikel 12/2016, Seite 74, gemeinsam mit Caroline Gaul (CMS Zürich)

„Wann darf ich den Hashtag #Rio2016 verwenden“, Gründerszene v. 02.08.2016, gemeinsam mit Martin Gerecke (CMS Hamburg)

Anm. zu EuG: Faktoren für bösgläubige Markenanmeldung, Entscheidungsbesprechung zum Urteil des EuG v. 16.05.2017 – T-107/16, GRUR-Prax 2017, 506

Anm. zu BPatG: „Pippi Langstrumpf“ beschreibend für Beherbung von Gästen, Entscheidungsbesprechung zum Beschluss des Bundespatentgerichts v. 17.10.2016 – 27 W (pat) 59/13, GRUR-Prax 2016, 528

Anm. zu BPatG: Berühmte Namen wie „Einstein“ nur durchschnittliche kennzeichnungskräftig, Entscheidungsbesprechung zum Beschluss des Bundespatentgerichts v. 01.06.2017 – 25 W (pat) 4/17, GRUR-Prax 2017, 432

Anm. zu BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen N4Life/4Life, Entscheidungsbesprechung zum Beschluss des Bundespatentgerichts v. 10.04.2017 – 25 W (pat) 8/15, GRUR-Prax 2017, 234

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